General Terms & Conditions

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Haip Studio GmbH 2025

1. Geltung & Vertragsabschluss

1.1. Geltungsbereich:
Diese AGB gelten für alle Dienstleistungen von Haip Studio GmbH. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
1.1.2 Die AGB’s gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Offerte durch den Kunden bzw. mit der Entgegennahme der Lieferung oder der Leistung der Haip Studio GmbH durch den Kunden.
1.2. Angebote: Alle Angebote sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst nach schriftlicher Bestätigung durch Haip Studio GmbH zustande.

2. Konzept- und Ideenschutz:

2.1. Ideen und Konzepte: Ideen und Konzepte, die vor Vertragsabschluss präsentiert werden, bleiben geistiges Eigentum von Haip Studio. Der Kunde darf diese nicht ohne ausdrückliche Genehmigung nutzen.
2.2. Urheberrecht Konzepte:
Sämtliche Konzepte und Entwürfe sind urheberrechtlich geschützt. Jede Nutzung außerhalb des vereinbarten Rahmens bedarf der Zustimmung von Haip Studio.

3. Leistungsumfang & Mitwirkungspflichten:

3.1
Leistungsumfang: Der genaue Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem Vertrag oder der Auftragsbestätigung. Änderungen oder Erweiterungen müssen schriftlich vereinbart werden.
3.2. Mitwirkung des Kunden: Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Produktion notwendigen Informationen und Materialien rechtzeitig bereitzustellen. Verzögerungen oder Zusatzkosten, die durch unzureichende Mitwirkung entstehen, gehen zu Lasten des Kunden.
3.3 Diese Überarbeitungen beinhalten unter keinen Umständen vollständige neue/kreative Schnittarbeiten. Weitere Änderungen werden mit einem Stundensatz von 150 CHF pro Stunde berechnet werden.
3.4 Haip Studio GmbH wird bei der Durchführung der Arbeiten die Vision und Wünsche des Kunden berücksichtigen. Der Kunde stimmt zu, dem Urteil und den Fähigkeiten von Haip Studio in Bezug auf das Endergebnis der vorgeschlagenen Arbeit zu vertrauen.

4. Fremdleistungen & Beauftragung Dritter:

4.1
Dritte: Haip Studio GmbH ist berechtigt, für die Erbringung von Leistungen Dritte (z. B. Freiberufler oder externe Dienstleister) einzusetzen.
4.2 Verpflichtungen gegenüber Dritten: Verbindlichkeiten gegenüber Dritten, die Haip Studio GmbH im Auftrag des Kunden eingeht, sind vom Kunden zu übernehmen.

5. Vergütung & Zahlungsbedingungen:

5.1
Vergütung: Der Preis für die Dienstleistungen wird im Vertrag oder Angebot festgelegt.
5.2 Zahlungsbedingungen: Sofern nicht anders vereinbart, ist die Rechnung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug behält sich Haip Studio GmbH das Recht vor, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu erheben.
5.3 Entlöhnung: Haip Studio GmbH und Kunde einigen sich auf eine Ratenzahlung von 50% vor Drehbeginn, 25% nach Dreharbeiten und 25% bei Finaler Abgabe.

6. Haftung & Gewährleistung:

6.1
Haftung: Haip Studio haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Für leichte Fahrlässigkeit wird nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gehaftet.
6.2 Gewährleistung: Der Kunde hat offensichtliche Mängel innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Leistung anzuzeigen. Erfolgt keine fristgerechte Anzeige, gilt die Leistung als abgenommen.

7. Nutzungsrechte:

7.1
Übertragung von Rechten: Mit vollständiger Zahlung erwirbt der Kunde die vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte an den Finalen produzierten Inhalten. Bis vollständiger Zahlung bleibt das Nutzungsrecht bei Haip Studio, somit kann es erst nach vollständiger Zahlung veröffentlicht werden.
7.2 Beschränkung der Nutzungsrechte: Ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung ist der Kunde nicht berechtigt, die erstellten Inhalte für andere Zwecke oder in einem anderen Umfang zu nutzen.
7.3 Bei vereinbarungswidriger Nutzung ist der Kunde verpflichtet, dem Fotografen eine Nutzungslizenz in der Höhe von 150% des Aufnahmehonorars zu entrichten.
7.4  Exklusivrechte und Sperrfristen zu Gunsten des Kunden müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.
7.5 Veränderungen des Bildmaterials durch analoges oder digitales Composing bzw. Montage zur Herstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen gestattet.
7.6 Das Bildmaterial darf weder abgezeichnet, noch nachgestellt oder als Motiv im Bild oder Film verwendet werden.

8. Urheberrecht:

8.1 Die Urheberrechte Audio & Visuell bleiben bei Haip Studio. Rohdaten werden unter keinen Umständen weitergegeben.
8.2 Haip Studio zieht sich vor die Werkrechte sowie Rohmaterial aus eigenen Produktionen für eigene Nutzung zu brauchen.

9. Vertragskündigung:

9.1. Kündigung: Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Die Kündigung muss schriftlich und innerhalb von 7 Tagen erfolgen.
9.2. Folgen der Kündigung: Im Falle einer Kündigung sind die bis dahin erbrachten Leistungen anteilig zu vergüten und innerhalb der Zahlungsbedingungen zu begleichen.

10. Schlussbestimmungen:

10.1. Gerichtsstand: Gerichtsstand ist, sofern gesetzlich zulässig, der Sitz von Haip Studio.
10.2. Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine rechtlich zulässige ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

11.Ausfallsregelung und Wetteroptionen:
Sollte die Leistung der Produktionsfirma und deren Crew durch eine Absage des Projekts oder eine Verschiebung des Drehs (unabhängig von der Verfügbarkeit der Crew für den neu angefragten Zeitraum) nicht erfolgen, ist die Produktion zur Zahlung einer Ausfallgage und zur Übernahme der bis dahin angefallenen Kosten in folgendem Maße verpflichtet:

11.1. Absage ab Buchungsdatum oder bei 5 Werktagen vor Reise-/Arbeitsbeginn: 25 % Ausfallgebühr

11.2. Absage bei 3 Werktagen vor Reise-/Arbeitsbeginn: 50 % Ausfallgebühr

11.3. Absage bei 2 Werktagen vor Reise-/Arbeitsbeginn: 75 % Ausfallgebühr

11.4. Absage bei weniger als 1 Werktag (48 Stunden) vor Reise-/Arbeitsbeginn: 100 % Ausfallgebühr

Absagen oder Verschiebungen müssen schriftlich per E-Mail geltend gemacht werden. Entscheidungen hinsichtlich Wetteroptionen werden spätestens 1 Woche vor Drehbeginn bestätigt, verschoben oder abgesagt.

12. Archivierung:

12.1 Haip Studio ist verpflichtet sich die verwendeten Rohdaten 2 Jahre aufzubewahren. Danach kann der Kunde dies Zahlungspflichtig verlängern.

13. Gerichtsstand:

13.1.Für alle Rechtsstreitigkeiten zwischen der Filmproduktion und dem Kunden wird das zuständige Gericht am Sitz der Filmproduktion vereinbart. Die Filmproduktion kann jedoch auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden klagen.